Heimatschutz und Baugestaltung - eine Skizze

Überblickt man die Aktivitäten der deutschen Heimatpflege und ihrer Vereine und Organisationen, so fällt auf, daß sie sich, im Unterschied zu verwandten Organisation etwa in der Schweiz oder in den Niederlanden, zu Fragen der Gestaltung neuer zeitgenössischer Architektur heute nur noch sehr selten äußert - und wenn, dann nur im Zusammenhang konkreter „übergeordneter" Probleme von Städtebau und Denkmalpflege. Allenfalls das traditionsreiche Wirken des Bayerischen Heimatbundes mit seinem Fachblatt „Der Bauberater" läßt noch erahnen, daß  während der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts die zunächst „Heimatschutz" genannte Bewegung hierin durchaus ein zentrales, ja zuweilen ihr wichtigstes Aufgabenfeld gesehen hat. Warum dies heute nicht mehr so ist, erhellt ein Blick auf die Dreißiger und Fünfziger Jahre, die für die „Heimatschutzarchitektur" in Deutschland einen letzten Höhepunkt und das Ende ihres Einflusses auf das zeitgenössische Bauen bezeichnen. 

„Die Verunstaltung und Schädigung der hervorragendsten Landschaftsbilder zu verhüten, für die Erhaltung der rheinischen Ortsbilder einzutreten und für eine Weiterbildung der rheinischen Bauweise zu wirken" - so definierte der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz in § 2 (3) seiner Gründungssatzung 1906, was Paul Clemen ein Jahr später in seinem Aufsatz „Die überlieferte heimische Bauweise und ihr Wert für die heutige Architektur" so konkretisierte: „Anzustreben ist an Stelle der sklavischen und direkten Wiederholungen viel mehr eine freie künstlerische Ausbildung und Weiterführung der in der heimischen Bauweise vergangener Jahrhunderte enthaltenen Gedanken, Motive und Keime und die Anpassung der Formen der Vergangenheit an unsere heutigen praktischen Bedürfnisse." Der Heimatschutz reihte sich damit in die breite Front derer ein, die das Bauschaffen seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts als Niedergang auffaßten, gipfelnd in der aus ihrer Sicht „Talmiarchitektur" des Historismus, der ungeordneten Expansion der Städte sowie der Überformung bislang von der Modernisierung unberührter Dörfer und Landschaften mit ungestalten Bauwerken. Innerhalb und außerhalb des Heimatschutzes war die Bandbreite des daraufhin positiv dem entgegen gestellten sehr breit, was nach dem Ersten Weltkrieg in einer immer stärkeren Auseinanderdifferenzierung der Reformer in verschiedene, zunehmend unversöhnlicher sich gebärende „Lager" mündete. Zuvor jedoch war es dem Heimatschutz erstaunlich schnell gelungen, den traditionalistischen Teil der Reformbewegung unter dem Banner des Heimatbegriffs einen gemeinsamen Nenner zu geben. Hier zeigte sich die vielseitige Attraktivität des Heimatgedankens, mit dem um die Jahrhundertwende das verbreitete Unbehagen an einer als zu schnell und zu unkontrolliert empfundenen Modernisierung zum Ausdruck kam. Für weite Kreise des gebildeten und durch die seinerzeit populären kulturpessimistischen Gedanken sowie Milieu- und Gestalttheorien hierfür sensibilisierten Bürgertums war dies in der baulich gestalteten Umwelt unmittelbar erfahrbar. Nicht zufällig stand daher mit Paul Schultze-Naumburg zunächst einer der seinerzeit prominentesten und mit seinen „Kulturarbeiten" einflußreichsten Architekten an der Spitze des 1904 gegründeten Deutschen Bundes Heimatschutz, der dann als Dachorganisation der regionalen Heimatvereine bis 1945, immer wieder neu angestoßen von seinem langjährigen Geschäftsführer Werner Lindner (auch er Architekt ! ), eine architektonische Grundlagenarbeit betrieb, die ungezählte Publikationen bis hin zu ausgefeilten Entwurfslehren ebenso umfaßte wie die Vorantreibung einer Bauberatung und  Baugesetzgebung in seinem Sinne. Das nicht gerade bescheiden anmutende Ziel war dabei eine „ganzheitliche" Erneuerung der allgemeinen Baukultur auf der Basis regionaler, handwerklicher und allgemeiner gestalterischer Traditionen und Konventionen, was im Verlauf der kommenden Jahrzehnte bemerkenswert vielgestaltige Ergebnisse zeitigte.

“Bergische Bauweise”: Entwurf von Peter Klotzbach für eine Volksschule in Hilden.

So waren die Anfänge vor dem Ersten Weltkrieg zumeist noch stark regionalistisch geprägt; im Rheinland stechen die „Wiederbelebung" der an die Patrizierhäuser des 18. und 19. Jahrhunderts angelehnten „bergischen Bauweise" und des am einfachen Bürger- bzw. Bauernhaus orientierten niederrheinischen Backsteinbaus hervor. Sie wichen unter dem Einfluß der süddeutschen Architekturschulen in den Zehner und vor allem Zwanziger Jahren dann aber einem neusachlich-neutralen Traditionalismus, der die Alltagsarchitektur der Weimarer Republik weit mehr prägte als dies das „Neue Bauen" der funktionalistischen Moderne selbst in seinen Hochburgen je vermochte. Wichtig war dabei, daß der Heimatgedanke zu einem solcherart selbstverständlichen Bestandteil traditionalistischen Architekturverständnisses wurde, daß er auch die einschneidende Krise und Orientierungslosigkeit des Heimatschutzes in der Weimarer Republik einschließlich des fast völligen Zusammenbruchs der Organisation der Bauberatung überlebte.

Auch weite Teile der Alltagsarchitektur des Dritten Reiches, vor allem Wohnungsbauten, Schulen, Heimbauten, die meisten Militärbauten und Verwaltungsgebäude blieben diesem Traditionalismus heimatschützerischer Prägung, nun „landschaftsgebundenes Bauen" genannt und vielfach mit der zeittypischen volkstümlichen „Bodenständigkeit" versehen, vorbehalten - allerdings auch nur diese, was den inzwischen neu erstarkten, staatlich geförderten und vereinnahmten Heimatschutz zunehmend irritierte, hatte der doch an den Nationalsozialismus gerade im Hinblick auf eine nunmehr wirklich durchgreifende Erneuerung des Bauwesens in seinem Sinne große Erwartungen geknüpft. Je geringer vor allem nach Einsetzen der vorbereitenden Kriegswirtschaft 1936 sein Einfluß auf das durchaus heterogene Bauschaffen im Dritten Reich wurde, desto mehr verstärkte der Heimatschutz einerseits wieder seine diesbezügliche theoretische Programmarbeit, mit Vorlagenwerken, Schulungen, „Baufibeln" und anderem mehr, begleitet von einer bis zur Selbstaufgabe reichenden Anbiederung an die nationalsozialistischen Machthaber, desto mehr wuchs aber andererseits auch die durch die eigene wertkonservative und antizentralistische Grundhaltung bestärkte Distanz zum sich zunehmend technokratisch verhaltenden Regime.

 Die wechselvolle Geschichte des Heimatschutzes als „architektonische Interessenvereingung" war jedoch 1945 zu Ende.

Nachdem sich die Heimatvereine Anfang der Fünfziger Jahre wiederbegründet hatten, klammerten sie fortan bewußt Fragen zeitgenössischer Baugestaltung aus ihrer Arbeit fast völlig aus, nahmen in der eingangs angesprochenen Weise nur noch zu allgemeinen städtebaulichen und speziellen denkmalpflegerischen Problemen Stellung. Es galt nun als nicht mehr opportun, von amtlicher oder auch nur halbamtlicher Seite allgemeine ästhetische Vorschriften zu machen. Gegenteilige Versuche auch im Rheinland, wo Justinus Bendermacher immer wieder zumindest für eine Baupflege nach westfälischem Vorbild eintrat, blieben im Ansatz, d.h. wie vor dem Krieg üblich an die Denkmalpflege gebunden, stecken. Dies kam auch im allgemeinen Baurecht zum Tragen, wurde doch die ganz wesentlich auf heimatschützerischen Gedanken fußende „Baugestaltungsverordnung" von 1936, die für alle Neubauten „anständige Baugesinnung", „werkgerechte Durchbildung" und Einfügung in die Umgebung vorgeschrieben hatte, durch das Bundesverwaltungsgericht 1955 de facto wieder auf die alte Gefahrenabwehrmaxime beschränkt, wonach Gestaltungsvorschriften nur in besonders zu begründenden Einzelfällen zulässig waren.

Aber wie bereits nach dem Ersten Weltkrieg bedurfte es der organisierten Heimatpflege gar nicht, um ein Fortleben nicht allein traditionalistischen, sondern sogar explizit auf den Heimatbegriff bezogenen Bauens zu ermöglichen. Vordergründig war das Konzept „Heimat" zwar als ernstzunehmender Bezugspunkt kulturellen Schaffens und gesellschaftlicher Entwicklung durch seine nationalsozialistische Dienstbarmachung und Überspitzung zur „Blut-und-Boden"-Propaganda auf Jahrzehnte hinaus desavouriert.  Doch wie in anderen Bereichen zeigte sich auch in der Architektur, daß unterhalb einer gewissen gesellschaftlich „akzeptierten", veröffentlichten Meinungs- und Diskussionsebene, die wie die architektonischen Fachzeitschriften und -bücher den Begriff geflissentlich vermied, „Heimat" nach wie vor geeignet war, bestimmte bauliche Bedürfnisse und Qualitäten zu artikulieren und zu begründen. Schon die Zahl des unter diesen Vorzeichen Gebauten verbietet es, hier von einem vernachlässigbaren bloßen „Nachleben" zu sprechen; vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Phänomen, das Einblick in die frühen Jahre des Wiederaufbaus und ihre Suche nach Leitbildern nach dem moralischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch 1945 gewährt.

Selbstverständlich lebte diese Art der Architektur zunächst auch deshalb weiter, weil Architekten, freischaffende wie behördliche, nach dem Krieg so weiterbauten, wie sie es gelernt und bis dahin auch für „richtig" befunden hatten. So naheliegend und verständlich dies ist, wird darin auch ein Stück konservativer Vergangenheitsbewältigung deutlich: man führte ja lediglich weiter, was bereits vor 1933 vorhanden gewesen und vom Nationalsozialismus zwar übernommen, aber nicht korrumpiert worden sei. Es habe sich vielmehr um ein „richtiges Bauen im falschen System" gehandelt, vom engeren Machtapparat und dessen als eigentlich nationalsozialistische Staatsarchitektur bezeichneten Monumentalklassizismus deutlich unterschieden. Mit dem heutigen Abstand betrachtet, war in dieser Interpretation mehr Wahres enthalten, als es die oft kolportierte, pauschale Etikettierung allen Bauens zwischen 1933 und 1945 als „nationalsozialistisch", dem die reine Lehre der (funktionalistischen) „Moderne" unbeschadet gegenüber gestanden habe, glauben machen wollte; nur diente sie vielfach einer kritiklosen Apologie, die Fragwürdiges der eigenen Haltung überdeckte.

Düsseldorf, städtisches Verwaltungsgebäude Marktplatz (1993)

Überregional öffentlich diskutiert wurde diese Kontinuitätsproblematik in, mißt man es an der Schärfe der Auseinandersetzung von Progressiven und Traditionalisten vor 1933, erstaunlich wenig Fällen. Die  Heimatschutzarchitektur betraf in erster Linie der in der Forschung mittlerweile gut bekannte „Düsseldorfer Architektenstreit" von 1952, war doch der Architekt Julius Schulte-Frohlinde, an dessen Berufung zum Leiter des Düsseldorfer Hochbauamtes sich der Streit entzündete, in den Dreißiger Jahren dem Baubüro der Deutschen Arbeitsfront vorgestanden und hatte dabei auf das Engste mit dem Deutschen Heimatbund an der Weiterentwicklung des „landschaftsgebundenen Bauens" zusammengearbeitet. Als Schüler von Paul Bonatz ein prominenter Vertreter der „Stuttgarter Schule", vertrat Schulte-Frohlinde auch nach 1945 konsequent traditionalistische und auf den Heimatschutz bezogene Positionen, was in seinem Entwurf für ein städtisches Verwaltungsgebäude am Düsseldorfer Marktplatz in Reinform zum Ausdruck kam. So heftig, wie der Streit kurze Zeit geführt wurde, so rasch und so ergebnislos wurde er beendet: Schulte-Frohlinde blieb bis zu seiner Pensionierung 1959 auf seinem neuen Posten und das Gebäude wurde wie geplant errichtet und steht heute als das vielleicht prominenteste Zeugnis jener Richtung des Wiederaufbaus gut erhalten unter Denkmalschutz.

Wipperfürth, Rathaus (1993)

Neben dem Düsseldorfer Beispiel entstanden noch eine ganze Reihe weiterer öffentliche Verwaltungsgebäude und Rathäuser in der Tradition der Heimatschutzarchitektur, so zum Beispiel der neue Spanische Bau in Köln, das Alte Rathaus in Jülich, die Rathäuser in Wipperfürth, Rees und andere mehr, die sämtlich weit weniger Aufsehen erregten. Die Verwendung einer „ortstypischen", traditioneller Architektur angepaßten Formensprache war ja auch in der Tat bei dieser Bauaufgabe durchaus naheliegend, angesichts eines oftmals in zentraler Altstadtlage befindlichen Bauplatzes und dem mit ihr verbundenen Anspruch, so etwas wie „lokale Identität" gestalterisch darzustellen.

Wegberg, Echterstr., ehem. kath. Volksschule (1993)

Etwas weiter hergeholt mutet da schon die Integration des Heimatgedankens in den Schulbau an. Doch bereits in den Zwanziger Jahren hatte sich die Heimatbewegung mit an die Spitze jener pädagogischen Reformbewegung gesetzt, die die „wilhelminische Schulkaserne" mit zeitgemäßeren Inhalten und Methoden ablösen wollte. Vor allem in der Volksschule sollte dabei an die Stelle „abstrakten Kathederwissens" die unmittelbare, vertraute und damit „faßbare" Lebensumwelt des Kindes, eben seine engere „Heimat", treten und Mittel- und Bezugspunkt der Lehrinhalte sein, und dies wollte nicht zuletzt auch in der Architektur des Schulgebäudes zum Ausdruck gebracht sein: es sollte sich in den Ort einfügen, „kindgerecht", d.h. kleinteilig, hell und freundlich gestaltet sein, möglichst mit grüner Umgebung und Möglichkeiten zum Freiluftunterricht (Schulgarten, Ortsrandlage), im Idealfall einem kleinen, (arche-)typischen Wohnhaus im Grünen nahekommend. Pestalozzis Gedanke von der „Schulwohnstube" stand hier eindeutig Pate. Auf die ein oder andere Weise bemühten sich die meisten Schulneubauten schon der Weimarer Republik, „funktionalistische" wie „traditionalistische", diesem Ideal möglichst nahe zu kommen, doch in der Regel zwangen knappes Geld, begrenzter Bauplatz oder andere Sachzwänge zu Kompromissen. Auch das Dritte Reich orientierte sich formal (die Lehrinhalte waren natürlich ein anderes Thema) an diesen Maximen, jetzt aber ausschließlich in der traditionalistischen Ausführung, und mehr als im zahlenmäßig nicht sehr bedeutenden Schulbau im von der Funktion her vergleichbaren HJ-Heimbau.

Nach der traumatischen Erfahrung des Dritten Reiches, für dessen Entstehen und Massenpopularität auch immer wieder ein Versagen des bis dahin üblichen Schulunterrichts verantwortlich gemacht wurde, erlangte nach 1945 die Erziehung zum demokratischen Staatsbürger eine solche Bedeutung, daß der daraus resultierende Idealismus für kurze Zeit über finanzielle Zwänge siegte und der Schulbau vielleicht die qualitätvollste Bauaufgabe im deutschen Wiederaufbau überhaupt werden konnte. Und wieder bot sich der Heimatbegriff als Bezugspunkt an und rückte vorübergehend noch einmal in den Mittelpunkt vor allem des Volksschulwesens; so formulierte das nordrhein-westfälische Kultusministerium 1955: „Als Stätte der volkstümlichen Bildung und als Muttersprachschule ist die Volksschule Heimatschule. (...) Heimatbezogenheit muß Unterrichtsgrundsatz auf allen Stufen der Volksschule sein." Auf den zahlreichen Schulbautagungen und -ausstellungen der unmittelbaren Nachkriegszeit war das „landschaftsgebundene Bauen"  folglich immer präsent, zumal unter den beamteten Architekten, die dort anfangs noch die Mehrheit innehatten. Die für Nordrhein-Westfalen maßgeblichen „Fredeburger Richtlinien" machten da keine Ausnahme, und so entstanden ab 1949 zunächst noch einmal eine Fülle von Neubauten in diesem Sinne: sei es tatsächlich als Dorfschule, wie sie allenthalben, so in besonderer Dichte in den kleinen Eifelgemeinden des Kreises Schleiden, entstand, sei es als Pavillonsystem, mittels dessen größere Einheiten gebildet werden konnten, ohne die Grundform des kleinen Hauses für die einzelnen Klassen aufzugeben. Doch so ansprechend und qualitätvoll viele dieser frühen Schulbauten waren, so sehr machten sich ihre vergleichsweise hohen Bau- und Unterhaltskosten bemerkbar. Hinzu kam der Erfolg des Wirtschaftswunders und der mit ihm identifizierten Werte Mitte der Fünfziger Jahre, in dessen Zuge eine Architektur für „die Jugend" leicht, transparent, „modern" sein mußte, „international", nicht heimattümelnd, „schwerelos", nicht bodenständig. Pädagogische Inhalte änderten sich natürlich ebenfalls. Daß der Umschlag im Schulbau der Fünfziger Jahre im monströsen Schulzentrum der Sechziger und Siebziger Jahre endete und schließlich einem Buch wie Hugo Kükelhaus` „Unmenschliche Architektur" zum Anlaß gereichte, war sicher nicht zwangsläufig. Dennoch macht vielleicht keine andere Baugattung im Hinblick auf eine Geschichte der Architektur im 20. Jahrhundert so nachdenklich wie diese.

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